Rechtsgrundlagen · Betriebsprüfung

Island

áætlun skattstofna — Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Befund im Überblick

  • Nachvollziehbarkeit der Berechnung
  • Vollständigkeit der Datenbasis
  • Anforderungen an den Gegenbeweis
  • Beweislast und ihre Umkehr

übertroffen · erfüllt

Nachvollziehbarkeit der Berechnungübertroffen

Die Schätzung ist so reichlich vorzunehmen, dass keine Gefahr besteht, die Beträge niedriger anzusetzen, als sie in Wirklichkeit sind.

FundstelleLög um tekjuskatt nr. 90/2003, 95. gr.

Was wir leistenJeder Wert ist bis zum einzelnen Beleg rückführbar. Die Rechenkette lässt sich in beide Richtungen durchlaufen — vom Ergebnis zum Beleg und zurück.

Vollständigkeit der Datenbasisübertroffen

Geschätzt wird, wenn die Erklärung, einzelne Posten oder Anlagen unvollständig, unklar oder verdächtig sind, nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise erfasst oder unzureichend unterzeichnet wurden.

FundstelleLög nr. 90/2003, 96. gr.

Was wir leistenVollerhebung über alle Konten, Lieferanten und Produktgruppen. Eine Stichprobe kommt nicht zum Einsatz; 100 % ist die Obergrenze und methodisch nicht überbietbar.

Anforderungen an den Gegenbeweisübertroffen

Die Behörde hat den Steuerpflichtigen schriftlich aufzufordern, den Mangel binnen bestimmter Frist zu beheben und schriftliche Erklärungen samt Unterlagen — einschließlich der Buchführung — vorzulegen. Gehen ausreichende Erklärungen und Unterlagen fristgerecht ein, wird nach der Erklärung veranlagt.

FundstelleLög nr. 90/2003, 96. gr.

Was wir leistenGeschlossenes System: Einkauf, Produktion, Massen, Stückzahlen, Absatzweg und Erlös stützen sich gegenseitig. Ein einzelner falscher Wert fällt an den übrigen auf.

Weitere Informationen — 1 Achsen

Beweislast und ihre Umkehrerfüllt

Die Schätzungsbefugnis knüpft an Unvollständigkeit, Unklarheit oder Verdacht an.

FundstelleLög nr. 90/2003, 96. gr.

Was wir leistenDie Beweislage wird so aufbereitet, dass die Umkehr der Last nachvollziehbar bleibt und der Gegenbeweis an der Berechnung ansetzt, nicht am Einwand.

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