Rechtsgrundlagen · Betriebsprüfung

Rumänien

estimarea bazei de impozitare — Schätzung der Bemessungsgrundlage

Befund im Überblick

  • Nachvollziehbarkeit der Berechnung
  • Vollständigkeit der Datenbasis
  • Betriebsindividueller Maßstab
  • Amtliches Kennzahlenwerk

übertroffen

Nachvollziehbarkeit der Berechnungübertroffen

Die Behörde ist VERPFLICHTET, im Festsetzungsakt die tatsächlichen Gründe, die Rechtsgrundlage der Schätzung UND die Schätzungskriterien anzugeben.

FundstelleCod de procedură fiscală (Legea 207/2015), art. 106 alin. 3

Was wir leistenJeder Wert ist bis zum einzelnen Beleg rückführbar. Die Rechenkette lässt sich in beide Richtungen durchlaufen — vom Ergebnis zum Beleg und zurück.

Vollständigkeit der Datenbasisübertroffen

Geschätzt wird, wenn die Behörde die zutreffende steuerliche Lage nicht ermitteln kann und die Buchführung, die Erklärungen oder die im Verfahren vorgelegten Unterlagen unrichtig oder unvollständig sind, nicht existieren oder nicht zur Verfügung gestellt werden.

FundstelleCod de procedură fiscală, art. 106 alin. 1 und 2

Was wir leistenVollerhebung über alle Konten, Lieferanten und Produktgruppen. Eine Stichprobe kommt nicht zum Einsatz; 100 % ist die Obergrenze und methodisch nicht überbietbar.

Weitere Informationen — 2 Achsen

Betriebsindividueller Maßstabübertroffen

Die Behörde hat diejenigen Elemente zu bestimmen, die der tatsächlichen steuerlichen Lage AM NÄCHSTEN kommen.

FundstelleCod de procedură fiscală, art. 106 alin. 3

Was wir leistenDie Kalkulation stützt sich auf die Rezeptur und die Mengen des geprüften Betriebs, nicht auf einen Branchendurchschnitt.

Amtliches Kennzahlenwerkübertroffen

Für zentral verwaltete Forderungen darf die Behörde Schätzungsmethoden verwenden, die durch Anordnung des Präsidenten der ANAF genehmigt sind.

FundstelleCod de procedură fiscală, art. 106 alin. 4

Was wir leistenDer tatsächliche Aufschlag des Betriebs wird ermittelt und dem amtlichen Wert gegenübergestellt — mit begründeter Klassenzuordnung.

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