Rechtsgrundlagen · Betriebsprüfung

Dänemark

skønsmæssig ansættelse — Veranlagung nach Ermessen

Befund im Überblick

  • Nachvollziehbarkeit der Berechnung
  • Vollständigkeit der Datenbasis
  • Betriebsindividueller Maßstab
  • Amtliches Kennzahlenwerk

übertroffen · nicht vorhanden

Nachvollziehbarkeit der Berechnungübertroffen

Die Schätzung ist auf benannte Grundlagen zu stützen: Vorjahreseinkommen, Jahresabschlüsse, Vorauszahlungen und Meldedaten Dritter.

FundstelleSkattekontrolloven § 74

Was wir leistenJeder Wert ist bis zum einzelnen Beleg rückführbar. Die Rechenkette lässt sich in beide Richtungen durchlaufen — vom Ergebnis zum Beleg und zurück.

Vollständigkeit der Datenbasisübertroffen

Die Behörde darf ohne diese Angaben schätzen, wenn eine sicherere Grundlage aus anderen Informationen verfügbar ist.

FundstelleSkattekontrolloven § 74

Was wir leistenVollerhebung über alle Konten, Lieferanten und Produktgruppen. Eine Stichprobe kommt nicht zum Einsatz; 100 % ist die Obergrenze und methodisch nicht überbietbar.

Weitere Informationen — 2 Achsen

Betriebsindividueller Maßstabübertroffen

Für Betriebe wird ausdrücklich auf Umsatzsteuerdaten und die Rohertragsmarge des laufenden und der vorangegangenen Jahre abgestellt.

FundstelleSkattekontrolloven § 74

Was wir leistenDie Kalkulation stützt sich auf die Rezeptur und die Mengen des geprüften Betriebs, nicht auf einen Branchendurchschnitt.

Amtliches Kennzahlenwerknicht vorhanden

Dänemark führt kein amtliches Richtsatzwerk. Herangezogen werden Vorjahreswerte und Margen des Betriebs selbst.

Fundstelle— (kein amtliches Werk)

Was wir leistenDer tatsächliche Aufschlag des Betriebs wird aus seinen eigenen Belegen und Rezepturen ermittelt. Ein amtlicher Vergleichswert, dem er gegenüberzustellen wäre, besteht hier nicht — die Kalkulation steht für sich.

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