Rechtsgrundlagen · Betriebsprüfung

Deutschland

Schätzung nach § 162 AO

Befund im Überblick

  • Nachvollziehbarkeit der Berechnung
  • Vollständigkeit der Datenbasis
  • Betriebsindividueller Maßstab
  • Anforderungen an den Gegenbeweis
  • Beweislast und ihre Umkehr
  • Amtliches Kennzahlenwerk
  • Datenzugriff und Format
  • Gerichtliche Kontrolldichte

übertroffen · erfüllt

Nachvollziehbarkeit der Berechnungübertroffen

Die Schätzung muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein; der Rechenweg ist offenzulegen.

Fundstelle§ 162 AO · BFH v. 25.03.2015 – X R 20/13 (Zeitreihenvergleich)

Was wir leistenJeder Wert ist bis zum einzelnen Beleg rückführbar. Die Rechenkette lässt sich in beide Richtungen durchlaufen — vom Ergebnis zum Beleg und zurück.

Vollständigkeit der Datenbasisübertroffen

Die Finanzverwaltung darf auf Stichproben und Teilzeiträume zurückgreifen.

Fundstelle§ 162 Abs. 1 AO

Was wir leistenVollerhebung über alle Konten, Lieferanten und Produktgruppen. Eine Stichprobe kommt nicht zum Einsatz; 100 % ist die Obergrenze und methodisch nicht überbietbar.

Anforderungen an den Gegenbeweisübertroffen

Der Steuerpflichtige kann die Schätzung durch eine eigene, schlüssige Berechnung entkräften.

Fundstelle§ 162 AO i. V. m. § 96 FGO

Was wir leistenGeschlossenes System: Einkauf, Produktion, Massen, Stückzahlen, Absatzweg und Erlös stützen sich gegenseitig. Ein einzelner falscher Wert fällt an den übrigen auf.

Weitere Informationen — 5 Achsen

Betriebsindividueller Maßstabübertroffen

Zulässig ist der äußere Betriebsvergleich anhand der Richtsatzsammlung; ein innerer Betriebsvergleich geht vor.

FundstelleBMF-Richtsatzsammlung (jährlich) · BFH v. 20.03.2017 – X R 11/16

Was wir leistenDie Kalkulation stützt sich auf die Rezeptur und die Mengen des geprüften Betriebs, nicht auf einen Branchendurchschnitt.

Beweislast und ihre Umkehrerfüllt

Ordnungsmäßige Buchführung ist der Besteuerung zugrunde zu legen; erst ihre Verwerfung eröffnet die Schätzung.

Fundstelle§ 158 AO · § 162 Abs. 2 AO

Was wir leistenDie Beweislage wird so aufbereitet, dass die Umkehr der Last nachvollziehbar bleibt und der Gegenbeweis an der Berechnung ansetzt, nicht am Einwand.

Amtliches Kennzahlenwerkübertroffen

Amtliche Richtsatzsammlung mit Rohgewinnaufschlagsätzen je Gewerbeklasse.

FundstelleBMF-Richtsatzsammlung · BFH v. 14.12.2022 – X R 19/21 (Vorlage)

Was wir leistenDer tatsächliche Aufschlag des Betriebs wird ermittelt und dem amtlichen Wert gegenübergestellt — mit begründeter Klassenzuordnung.

Datenzugriff und Formaterfüllt

Datenzugriff in den Formen Z1, Z2 und Z3; Bereitstellung nach GoBD.

Fundstelle§ 147 Abs. 6 AO · GoBD (BMF v. 28.11.2019)

Was wir leistenAusgabe in den vom jeweiligen Land geforderten Prüfformaten; die Rohdaten bleiben unverändert erhalten.

Gerichtliche Kontrolldichteerfüllt

Das Finanzgericht ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen und kann eine eigene Schätzung vornehmen.

Fundstelle§ 76 FGO · § 96 Abs. 1 S. 1 FGO

Was wir leistenDas Dossier ist so aufgebaut, dass ein Gericht es nachvollziehen kann, ohne selbst zu rechnen.

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