Rechtsgrundlagen · Betriebsprüfung
Frankreich
taxation d’office / évaluation d’office — Veranlagung von Amts wegen
Befund im Überblick
- Nachvollziehbarkeit der Berechnung
- Vollständigkeit der Datenbasis
- Anforderungen an den Gegenbeweis
- Beweislast und ihre Umkehr
3× übertroffen · 1× erfüllt
Nachvollziehbarkeit der Berechnungübertroffen
Die Grundlagen oder Elemente der Veranlagung von Amts wegen UND die Methoden ihrer Ermittlung sind dem Steuerpflichtigen mindestens dreißig Tage vor Erhebung mitzuteilen.
FundstelleLivre des procédures fiscales, Art. L. 76
Was wir leistenJeder Wert ist bis zum einzelnen Beleg rückführbar. Die Rechenkette lässt sich in beide Richtungen durchlaufen — vom Ergebnis zum Beleg und zurück.
Vollständigkeit der Datenbasisübertroffen
Bei fehlender Erklärung tritt die Ermittlung von Amts wegen an die Stelle des kontradiktorischen Verfahrens — einseitig festgesetzt.
FundstelleLivre des procédures fiscales, Art. L. 73
Was wir leistenVollerhebung über alle Konten, Lieferanten und Produktgruppen. Eine Stichprobe kommt nicht zum Einsatz; 100 % ist die Obergrenze und methodisch nicht überbietbar.
Anforderungen an den Gegenbeweisübertroffen
Der Steuerpflichtige trägt im Streitfall den Nachweis, dass die Veranlagung überhöht ist.
FundstelleLivre des procédures fiscales, Art. L. 192 und L. 193
Was wir leistenGeschlossenes System: Einkauf, Produktion, Massen, Stückzahlen, Absatzweg und Erlös stützen sich gegenseitig. Ein einzelner falscher Wert fällt an den übrigen auf.
Weitere Informationen — 1 Achsen
Beweislast und ihre Umkehrerfüllt
Bei der Veranlagung von Amts wegen liegt die Beweislast beim Steuerpflichtigen.
FundstelleLivre des procédures fiscales, Art. L. 193
Was wir leistenDie Beweislage wird so aufbereitet, dass die Umkehr der Last nachvollziehbar bleibt und der Gegenbeweis an der Berechnung ansetzt, nicht am Einwand.