Rechtsgrundlagen · Betriebsprüfung

Frankreich

taxation d’office / évaluation d’office — Veranlagung von Amts wegen

Befund im Überblick

  • Nachvollziehbarkeit der Berechnung
  • Vollständigkeit der Datenbasis
  • Anforderungen an den Gegenbeweis
  • Beweislast und ihre Umkehr

übertroffen · erfüllt

Nachvollziehbarkeit der Berechnungübertroffen

Die Grundlagen oder Elemente der Veranlagung von Amts wegen UND die Methoden ihrer Ermittlung sind dem Steuerpflichtigen mindestens dreißig Tage vor Erhebung mitzuteilen.

FundstelleLivre des procédures fiscales, Art. L. 76

Was wir leistenJeder Wert ist bis zum einzelnen Beleg rückführbar. Die Rechenkette lässt sich in beide Richtungen durchlaufen — vom Ergebnis zum Beleg und zurück.

Vollständigkeit der Datenbasisübertroffen

Bei fehlender Erklärung tritt die Ermittlung von Amts wegen an die Stelle des kontradiktorischen Verfahrens — einseitig festgesetzt.

FundstelleLivre des procédures fiscales, Art. L. 73

Was wir leistenVollerhebung über alle Konten, Lieferanten und Produktgruppen. Eine Stichprobe kommt nicht zum Einsatz; 100 % ist die Obergrenze und methodisch nicht überbietbar.

Anforderungen an den Gegenbeweisübertroffen

Der Steuerpflichtige trägt im Streitfall den Nachweis, dass die Veranlagung überhöht ist.

FundstelleLivre des procédures fiscales, Art. L. 192 und L. 193

Was wir leistenGeschlossenes System: Einkauf, Produktion, Massen, Stückzahlen, Absatzweg und Erlös stützen sich gegenseitig. Ein einzelner falscher Wert fällt an den übrigen auf.

Weitere Informationen — 1 Achsen

Beweislast und ihre Umkehrerfüllt

Bei der Veranlagung von Amts wegen liegt die Beweislast beim Steuerpflichtigen.

FundstelleLivre des procédures fiscales, Art. L. 193

Was wir leistenDie Beweislage wird so aufbereitet, dass die Umkehr der Last nachvollziehbar bleibt und der Gegenbeweis an der Berechnung ansetzt, nicht am Einwand.

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