Befund im Überblick
- Nachvollziehbarkeit der Berechnung
- Anforderungen an den Gegenbeweis
- Beweislast und ihre Umkehr
2× übertroffen · 1× erfüllt
Nachvollziehbarkeit der Berechnungübertroffen
Die Behörde darf nicht einfach behaupten. Die Festsetzung muss auf einer angemessenen Schätzung beruhen (redelijke schatting).
FundstelleAlgemene wet inzake rijksbelastingen, Art. 25 lid 3 und Art. 27e · st. Rspr. Hoge Raad
Was wir leistenJeder Wert ist bis zum einzelnen Beleg rückführbar. Die Rechenkette lässt sich in beide Richtungen durchlaufen — vom Ergebnis zum Beleg und zurück.
Anforderungen an den Gegenbeweisübertroffen
Bei Umkehr der Beweislast muss der Steuerpflichtige NACHWEISEN, dass die Festsetzung unrichtig ist. Glaubhaftmachung genügt nicht.
FundstelleAlgemene wet inzake rijksbelastingen, Art. 27e lid 1
Was wir leistenGeschlossenes System: Einkauf, Produktion, Massen, Stückzahlen, Absatzweg und Erlös stützen sich gegenseitig. Ein einzelner falscher Wert fällt an den übrigen auf.
Weitere Informationen — 1 Achsen
Beweislast und ihre Umkehrerfüllt
Umkehr und Verschärfung der Beweislast greifen, wenn die erforderliche Erklärung nicht abgegeben wurde oder eine bestandskräftige Informationsverfügung vorliegt.
FundstelleAlgemene wet inzake rijksbelastingen, Art. 25 lid 3 und Art. 27e lid 1
Was wir leistenDie Beweislage wird so aufbereitet, dass die Umkehr der Last nachvollziehbar bleibt und der Gegenbeweis an der Berechnung ansetzt, nicht am Einwand.