Rechtsgrundlagen · Betriebsprüfung
Slowenien
cenitev davčne osnove — Schätzung der Bemessungsgrundlage
Befund im Überblick
- Nachvollziehbarkeit der Berechnung
- Vollständigkeit der Datenbasis
- Betriebsindividueller Maßstab
- Anforderungen an den Gegenbeweis
4× übertroffen
Nachvollziehbarkeit der Berechnungübertroffen
Die Schätzung ist ein Ermittlungsverfahren, in dem Tatsachen festgestellt werden, die es der Behörde ermöglichen, eine WAHRSCHEINLICHE Bemessungsgrundlage zu bestimmen.
FundstelleZakon o davčnem postopku (ZDavP-2), čl. 68 odst. 2
Was wir leistenJeder Wert ist bis zum einzelnen Beleg rückführbar. Die Rechenkette lässt sich in beide Richtungen durchlaufen — vom Ergebnis zum Beleg und zurück.
Vollständigkeit der Datenbasisübertroffen
Fehlen die Daten über den Betrieb, schätzt die Behörde anhand der Daten von Steuerpflichtigen, die im selben Zeitraum unter ähnlichen Umständen gleiche oder ähnliche Tätigkeiten ausgeübt haben.
FundstelleZDavP-2, čl. 68 odst. 4
Was wir leistenVollerhebung über alle Konten, Lieferanten und Produktgruppen. Eine Stichprobe kommt nicht zum Einsatz; 100 % ist die Obergrenze und methodisch nicht überbietbar.
Anforderungen an den Gegenbeweisübertroffen
Die wahrscheinliche beziehungsweise geschätzte Bemessungsgrundlage wird herabgesetzt, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis führt.
FundstelleZDavP-2, čl. 68 odst. 5
Was wir leistenGeschlossenes System: Einkauf, Produktion, Massen, Stückzahlen, Absatzweg und Erlös stützen sich gegenseitig. Ein einzelner falscher Wert fällt an den übrigen auf.
Weitere Informationen — 1 Achsen
Betriebsindividueller Maßstabübertroffen
Herangezogen werden Beschäftigtenzahl, Löhne, Erträge und Aufwendungen, Lieferungen und Leistungen, Vermögenswert und ÄUSSERE ANZEICHEN DES VERMÖGENSBESITZES, Produktionskapazität und Ausstattung, Lage der Geschäfts- und Wohnräume sowie Zahl der Mieter.
FundstelleZDavP-2, čl. 68 odst. 3
Was wir leistenDie Kalkulation stützt sich auf die Rezeptur und die Mengen des geprüften Betriebs, nicht auf einen Branchendurchschnitt.