Rechtsgrundlagen · Betriebsprüfung
Slowakei
určenie dane podľa pomôcok — Steuerbestimmung nach Hilfsmitteln
Befund im Überblick
- Nachvollziehbarkeit der Berechnung
- Vollständigkeit der Datenbasis
- Anforderungen an den Gegenbeweis
- Beweislast und ihre Umkehr
4× übertroffen
Nachvollziehbarkeit der Berechnungübertroffen
Dem Protokoll über die Steuerbestimmung nach Hilfsmitteln ist ein VERZEICHNIS DER HILFSMITTEL beizufügen, auf deren Grundlage die Steuer bestimmt wurde.
FundstelleDaňový poriadok (563/2009 Z. z.), § 49 ods. 1
Was wir leistenJeder Wert ist bis zum einzelnen Beleg rückführbar. Die Rechenkette lässt sich in beide Richtungen durchlaufen — vom Ergebnis zum Beleg und zurück.
Vollständigkeit der Datenbasisübertroffen
Als Hilfsmittel dienen unter anderem Urkunden, Steuererklärungen, Auszüge aus öffentlichen Verzeichnissen, STEUERAKTEN ANDERER STEUERSUBJEKTE, Gutachten, Aussagen, Kontoauszüge sowie eigene Erkenntnisse über ähnliche Steuersubjekte.
FundstelleDaňový poriadok, § 48 ods. 3
Was wir leistenVollerhebung über alle Konten, Lieferanten und Produktgruppen. Eine Stichprobe kommt nicht zum Einsatz; 100 % ist die Obergrenze und methodisch nicht überbietbar.
Anforderungen an den Gegenbeweisübertroffen
Der Steuerpflichtige darf sich schriftlich NUR zur Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen dieser Methode und zur Berücksichtigung seiner Vorteile äußern — binnen 15 Arbeitstagen.
FundstelleDaňový poriadok, § 49 ods. 2
Was wir leistenGeschlossenes System: Einkauf, Produktion, Massen, Stückzahlen, Absatzweg und Erlös stützen sich gegenseitig. Ein einzelner falscher Wert fällt an den übrigen auf.
Weitere Informationen — 1 Achsen
Beweislast und ihre Umkehrübertroffen
Bei der Bestimmung nach Hilfsmitteln ist die Behörde verpflichtet, auch die festgestellten Umstände zu berücksichtigen, aus denen sich Vorteile für den Steuerpflichtigen ergeben — auch wenn er sie nicht geltend gemacht hat.
FundstelleDaňový poriadok, § 48 ods. 5
Was wir leistenDie Beweislage wird so aufbereitet, dass die Umkehr der Last nachvollziehbar bleibt und der Gegenbeweis an der Berechnung ansetzt, nicht am Einwand.