Rechtsgrundlagen · Betriebsprüfung

Belgien

taxation d’office / aanslag van ambtswege — Veranlagung von Amts wegen

Befund im Überblick

  • Nachvollziehbarkeit der Berechnung
  • Vollständigkeit der Datenbasis
  • Anforderungen an den Gegenbeweis
  • Beweislast und ihre Umkehr

übertroffen · erfüllt

Nachvollziehbarkeit der Berechnungübertroffen

Der Berichtigungsvorschlag muss alle Elemente nennen, auf die sich die Berichtigung stützt. Die Veranlagung von Amts wegen erlaubt keine Willkür.

FundstelleArt. 346 und Art. 351 CIR 92

Was wir leistenJeder Wert ist bis zum einzelnen Beleg rückführbar. Die Rechenkette lässt sich in beide Richtungen durchlaufen — vom Ergebnis zum Beleg und zurück.

Vollständigkeit der Datenbasisübertroffen

Die Verwaltung schätzt anhand der ihr vorliegenden Elemente. Eine vollständige Erhebung ist nicht verlangt.

FundstelleArt. 351 CIR 92

Was wir leistenVollerhebung über alle Konten, Lieferanten und Produktgruppen. Eine Stichprobe kommt nicht zum Einsatz; 100 % ist die Obergrenze und methodisch nicht überbietbar.

Anforderungen an den Gegenbeweisübertroffen

Der Steuerpflichtige kann den Gegenbeweis führen oder darlegen, dass die Bemessungsgrundlage willkürlich festgesetzt wurde.

FundstelleArt. 351 CIR 92

Was wir leistenGeschlossenes System: Einkauf, Produktion, Massen, Stückzahlen, Absatzweg und Erlös stützen sich gegenseitig. Ein einzelner falscher Wert fällt an den übrigen auf.

Weitere Informationen — 1 Achsen

Beweislast und ihre Umkehrerfüllt

Bei der Veranlagung von Amts wegen kehrt sich die Beweislast um: Die Veranlagung gilt als richtig, solange der Steuerpflichtige nicht das Gegenteil beweist.

FundstelleArt. 351 CIR 92

Was wir leistenDie Beweislage wird so aufbereitet, dass die Umkehr der Last nachvollziehbar bleibt und der Gegenbeweis an der Berechnung ansetzt, nicht am Einwand.

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