Rechtsgrundlagen · Betriebsprüfung
Belgien
taxation d’office / aanslag van ambtswege — Veranlagung von Amts wegen
Befund im Überblick
- Nachvollziehbarkeit der Berechnung
- Vollständigkeit der Datenbasis
- Anforderungen an den Gegenbeweis
- Beweislast und ihre Umkehr
3× übertroffen · 1× erfüllt
Nachvollziehbarkeit der Berechnungübertroffen
Der Berichtigungsvorschlag muss alle Elemente nennen, auf die sich die Berichtigung stützt. Die Veranlagung von Amts wegen erlaubt keine Willkür.
FundstelleArt. 346 und Art. 351 CIR 92
Was wir leistenJeder Wert ist bis zum einzelnen Beleg rückführbar. Die Rechenkette lässt sich in beide Richtungen durchlaufen — vom Ergebnis zum Beleg und zurück.
Vollständigkeit der Datenbasisübertroffen
Die Verwaltung schätzt anhand der ihr vorliegenden Elemente. Eine vollständige Erhebung ist nicht verlangt.
FundstelleArt. 351 CIR 92
Was wir leistenVollerhebung über alle Konten, Lieferanten und Produktgruppen. Eine Stichprobe kommt nicht zum Einsatz; 100 % ist die Obergrenze und methodisch nicht überbietbar.
Anforderungen an den Gegenbeweisübertroffen
Der Steuerpflichtige kann den Gegenbeweis führen oder darlegen, dass die Bemessungsgrundlage willkürlich festgesetzt wurde.
FundstelleArt. 351 CIR 92
Was wir leistenGeschlossenes System: Einkauf, Produktion, Massen, Stückzahlen, Absatzweg und Erlös stützen sich gegenseitig. Ein einzelner falscher Wert fällt an den übrigen auf.
Weitere Informationen — 1 Achsen
Beweislast und ihre Umkehrerfüllt
Bei der Veranlagung von Amts wegen kehrt sich die Beweislast um: Die Veranlagung gilt als richtig, solange der Steuerpflichtige nicht das Gegenteil beweist.
FundstelleArt. 351 CIR 92
Was wir leistenDie Beweislage wird so aufbereitet, dass die Umkehr der Last nachvollziehbar bleibt und der Gegenbeweis an der Berechnung ansetzt, nicht am Einwand.