Rechtsgrundlagen · Betriebsprüfung

Litauen

mokesčio apskaičiavimas pagal įvertinimą — Steuerberechnung nach Einschätzung

Befund im Überblick

  • Nachvollziehbarkeit der Berechnung
  • Vollständigkeit der Datenbasis
  • Anforderungen an den Gegenbeweis
  • Amtliches Kennzahlenwerk

übertroffen · nicht vorhanden

Nachvollziehbarkeit der Berechnungübertroffen

Die Behörde wählt erforderlichenfalls die von ihr festgelegten Schätzungsmethoden aus, die den Kriterien der Umsicht und — soweit objektiv machbar — der Fairness entsprechen.

FundstelleLaw on Tax Administration, Art. 70 Abs. 1 (amtliche englische Fassung)

Was wir leistenJeder Wert ist bis zum einzelnen Beleg rückführbar. Die Rechenkette lässt sich in beide Richtungen durchlaufen — vom Ergebnis zum Beleg und zurück.

Vollständigkeit der Datenbasisübertroffen

Geschätzt wird unter Berücksichtigung aller für die Festsetzung erheblichen Umstände und der verfügbaren Informationen.

FundstelleLaw on Tax Administration, Art. 70 Abs. 1

Was wir leistenVollerhebung über alle Konten, Lieferanten und Produktgruppen. Eine Stichprobe kommt nicht zum Einsatz; 100 % ist die Obergrenze und methodisch nicht überbietbar.

Anforderungen an den Gegenbeweisübertroffen

Behörde und Steuerpflichtiger können sich über den Steuerbetrag einigen, wenn KEINE Partei über ausreichende Beweise für ihre Berechnung verfügt. Mit der Unterschrift verliert der Steuerpflichtige das Recht, die Richtigkeit zu bestreiten.

FundstelleLaw on Tax Administration, Art. 71

Was wir leistenGeschlossenes System: Einkauf, Produktion, Massen, Stückzahlen, Absatzweg und Erlös stützen sich gegenseitig. Ein einzelner falscher Wert fällt an den übrigen auf.

Weitere Informationen — 1 Achsen

Amtliches Kennzahlenwerknicht vorhanden

Kein amtliches Kennzahlenwerk. Das Nähere zur Durchführung legt die Zentrale Steuerverwaltung im Einvernehmen mit dem Finanzministerium fest.

FundstelleLaw on Tax Administration, Art. 70 Abs. 2

Was wir leistenDer tatsächliche Aufschlag des Betriebs wird aus seinen eigenen Belegen und Rezepturen ermittelt. Ein amtlicher Vergleichswert, dem er gegenüberzustellen wäre, besteht hier nicht — die Kalkulation steht für sich.

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