Befund im Überblick
- Nachvollziehbarkeit der Berechnung
- Anforderungen an den Gegenbeweis
- Beweislast und ihre Umkehr
- Gerichtliche Kontrolldichte
2× übertroffen · 2× erfüllt
Nachvollziehbarkeit der Berechnungübertroffen
Die Ermessensveranlagung kann nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit angefochten werden. Die Einsprache muss begründet sein und die Beweismittel nennen — die Begründungspflicht ist Eintretensvoraussetzung.
FundstelleDBG Art. 130 Abs. 2 · Praxis der Kantone (GVP ZG 2019, Solothurner Steuerbuch)
Was wir leistenJeder Wert ist bis zum einzelnen Beleg rückführbar. Die Rechenkette lässt sich in beide Richtungen durchlaufen — vom Ergebnis zum Beleg und zurück.
Anforderungen an den Gegenbeweisübertroffen
Sobald die ordentliche Veranlagung möglich ist, erscheint jedes betragsmässige Abweichen hiervon als offensichtlich unrichtig.
FundstellePraxis zu DBG Art. 130 Abs. 2 (Solothurner Steuerbuch)
Was wir leistenGeschlossenes System: Einkauf, Produktion, Massen, Stückzahlen, Absatzweg und Erlös stützen sich gegenseitig. Ein einzelner falscher Wert fällt an den übrigen auf.
Weitere Informationen — 2 Achsen
Beweislast und ihre Umkehrerfüllt
Den Nachweis der offensichtlichen Unrichtigkeit hat die steuerpflichtige Person selbst zu führen.
FundstelleDBG Art. 130 Abs. 2
Was wir leistenDie Beweislage wird so aufbereitet, dass die Umkehr der Last nachvollziehbar bleibt und der Gegenbeweis an der Berechnung ansetzt, nicht am Einwand.
Gerichtliche Kontrolldichteerfüllt
Auch im Rechtsmittelverfahren ist die Behörde verpflichtet, die Höhe der Schätzung zu überprüfen; weitere Untersuchungen hat sie nicht anzustellen.
FundstellePraxis zu DBG Art. 130
Was wir leistenDas Dossier ist so aufgebaut, dass ein Gericht es nachvollziehen kann, ohne selbst zu rechnen.