Rechtsgrundlagen · Betriebsprüfung

Tschechien

stanovení daně podle pomůcek — Steuerfestsetzung nach Hilfsmitteln

Befund im Überblick

  • Nachvollziehbarkeit der Berechnung
  • Vollständigkeit der Datenbasis
  • Anforderungen an den Gegenbeweis
  • Beweislast und ihre Umkehr

übertroffen · erfüllt

Nachvollziehbarkeit der Berechnungübertroffen

Die Anwendung des Verfahrens nach Hilfsmitteln ist im Tenor der Entscheidung anzugeben.

FundstelleDaňový řád (280/2009 Sb.) § 98

Was wir leistenJeder Wert ist bis zum einzelnen Beleg rückführbar. Die Rechenkette lässt sich in beide Richtungen durchlaufen — vom Ergebnis zum Beleg und zurück.

Vollständigkeit der Datenbasisübertroffen

Nach Hilfsmitteln wird festgesetzt, wenn die Steuer nicht durch Beweisführung ermittelt werden kann — auch ohne Mitwirkung des Steuerpflichtigen.

FundstelleDaňový řád § 98 Abs. 1

Was wir leistenVollerhebung über alle Konten, Lieferanten und Produktgruppen. Eine Stichprobe kommt nicht zum Einsatz; 100 % ist die Obergrenze und methodisch nicht überbietbar.

Anforderungen an den Gegenbeweisübertroffen

Die Behörde muss auch die Umstände berücksichtigen, aus denen sich Vorteile für den Steuerpflichtigen ergeben — selbst wenn dieser sie nicht geltend gemacht hat.

FundstelleDaňový řád § 98 Abs. 2

Was wir leistenGeschlossenes System: Einkauf, Produktion, Massen, Stückzahlen, Absatzweg und Erlös stützen sich gegenseitig. Ein einzelner falscher Wert fällt an den übrigen auf.

Weitere Informationen — 1 Achsen

Beweislast und ihre Umkehrerfüllt

Die Festsetzung nach Hilfsmitteln ist gegenüber der Festsetzung durch Beweisführung nachrangig.

FundstelleDaňový řád § 98 Abs. 1

Was wir leistenDie Beweislage wird so aufbereitet, dass die Umkehr der Last nachvollziehbar bleibt und der Gegenbeweis an der Berechnung ansetzt, nicht am Einwand.

Situation besprechen