Rechtsgrundlagen · Betriebsprüfung
Tschechien
stanovení daně podle pomůcek — Steuerfestsetzung nach Hilfsmitteln
Befund im Überblick
- Nachvollziehbarkeit der Berechnung
- Vollständigkeit der Datenbasis
- Anforderungen an den Gegenbeweis
- Beweislast und ihre Umkehr
3× übertroffen · 1× erfüllt
Nachvollziehbarkeit der Berechnungübertroffen
Die Anwendung des Verfahrens nach Hilfsmitteln ist im Tenor der Entscheidung anzugeben.
FundstelleDaňový řád (280/2009 Sb.) § 98
Was wir leistenJeder Wert ist bis zum einzelnen Beleg rückführbar. Die Rechenkette lässt sich in beide Richtungen durchlaufen — vom Ergebnis zum Beleg und zurück.
Vollständigkeit der Datenbasisübertroffen
Nach Hilfsmitteln wird festgesetzt, wenn die Steuer nicht durch Beweisführung ermittelt werden kann — auch ohne Mitwirkung des Steuerpflichtigen.
FundstelleDaňový řád § 98 Abs. 1
Was wir leistenVollerhebung über alle Konten, Lieferanten und Produktgruppen. Eine Stichprobe kommt nicht zum Einsatz; 100 % ist die Obergrenze und methodisch nicht überbietbar.
Anforderungen an den Gegenbeweisübertroffen
Die Behörde muss auch die Umstände berücksichtigen, aus denen sich Vorteile für den Steuerpflichtigen ergeben — selbst wenn dieser sie nicht geltend gemacht hat.
FundstelleDaňový řád § 98 Abs. 2
Was wir leistenGeschlossenes System: Einkauf, Produktion, Massen, Stückzahlen, Absatzweg und Erlös stützen sich gegenseitig. Ein einzelner falscher Wert fällt an den übrigen auf.
Weitere Informationen — 1 Achsen
Beweislast und ihre Umkehrerfüllt
Die Festsetzung nach Hilfsmitteln ist gegenüber der Festsetzung durch Beweisführung nachrangig.
FundstelleDaňový řád § 98 Abs. 1
Was wir leistenDie Beweislage wird so aufbereitet, dass die Umkehr der Last nachvollziehbar bleibt und der Gegenbeweis an der Berechnung ansetzt, nicht am Einwand.