Rechtsgrundlagen · Betriebsprüfung

Ungarn

becslés — Schätzung

Befund im Überblick

  • Nachvollziehbarkeit der Berechnung
  • Anforderungen an den Gegenbeweis
  • Amtliches Kennzahlenwerk

übertroffen

Nachvollziehbarkeit der Berechnungübertroffen

Die Schätzung ist eine BEWEISMETHODE, die die dem Gesetz entsprechende, WAHRSCHEINLICHE Grundlage der tatsächlichen Steuer ermittelt. Die verfügbaren Tatsachen, Umstände, Beweise und Erklärungen sind zu berücksichtigen und gemeinsam zu würdigen.

FundstelleAdóigazgatási rendtartás (2017. évi CLI. tv.) § 109 Abs. 1

Was wir leistenJeder Wert ist bis zum einzelnen Beleg rückführbar. Die Rechenkette lässt sich in beide Richtungen durchlaufen — vom Ergebnis zum Beleg und zurück.

Anforderungen an den Gegenbeweisübertroffen

Eine Abweichung von der geschätzten Bemessungsgrundlage kann der Steuerpflichtige mit GLAUBWÜRDIGEN DATEN beweisen.

FundstelleAdóigazgatási rendtartás § 109 Abs. 1 Satz 3

Was wir leistenGeschlossenes System: Einkauf, Produktion, Massen, Stückzahlen, Absatzweg und Erlös stützen sich gegenseitig. Ein einzelner falscher Wert fällt an den übrigen auf.

Weitere Informationen — 1 Achsen

Amtliches Kennzahlenwerkübertroffen

Die staatliche Steuer- und Zollbehörde unterhält eine SCHÄTZUNGSDATENBANK. Sie enthält auf Grundlage früherer Prüfungserfahrungen je Tätigkeitsbereich und regional gegliedert Umsatz-, Personal- und weitere Daten. Sie wird jährlich aktualisiert, auch anhand der Daten des Zentralen Statistischen Amts.

FundstelleAdóigazgatási rendtartás § 109 Abs. 2

Was wir leistenDer tatsächliche Aufschlag des Betriebs wird ermittelt und dem amtlichen Wert gegenübergestellt — mit begründeter Klassenzuordnung.

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