Rechtsgrundlagen · Betriebsprüfung

Vereinigtes Königreich

assessment to the best of their judgment — Veranlagung nach bestem Urteil

Befund im Überblick

  • Nachvollziehbarkeit der Berechnung
  • Anforderungen an den Gegenbeweis
  • Beweislast und ihre Umkehr

übertroffen · erfüllt

Nachvollziehbarkeit der Berechnungübertroffen

HMRC veranlagt nach bestem Urteil. Nach der Leitentscheidung Van Boeckel muss HMRC redlich handeln, das vorliegende Material fair würdigen und zu einer vertretbaren, nicht willkürlichen Entscheidung kommen — und es muss überhaupt Material vorliegen. Eine Pflicht, die Arbeit des Steuerpflichtigen zu erledigen, besteht ausdrücklich NICHT.

FundstelleValue Added Tax Act 1994, s. 73(1) · Van Boeckel v Customs & Excise Commissioners [1981] STC 290

Was wir leistenJeder Wert ist bis zum einzelnen Beleg rückführbar. Die Rechenkette lässt sich in beide Richtungen durchlaufen — vom Ergebnis zum Beleg und zurück.

Anforderungen an den Gegenbeweisübertroffen

HMRC muss zunächst darlegen, dass die Veranlagung korrekt und nach bestem Urteil ergangen ist. Gelingt das, geht die Beweislast auf den Steuerpflichtigen über: Er muss nach dem Überwiegensmaßstab zeigen, dass sie unrichtig war.

FundstelleVATA 1994 s. 73 · st. Rspr. der Tax Tribunals

Was wir leistenGeschlossenes System: Einkauf, Produktion, Massen, Stückzahlen, Absatzweg und Erlös stützen sich gegenseitig. Ein einzelner falscher Wert fällt an den übrigen auf.

Weitere Informationen — 1 Achsen

Beweislast und ihre Umkehrerfüllt

Die Beweislast liegt zunächst bei HMRC für die Ordnungsmäßigkeit der Veranlagung, danach beim Steuerpflichtigen für ihre Unrichtigkeit.

FundstelleVATA 1994 s. 73 · Van Boeckel [1981] STC 290

Was wir leistenDie Beweislage wird so aufbereitet, dass die Umkehr der Last nachvollziehbar bleibt und der Gegenbeweis an der Berechnung ansetzt, nicht am Einwand.

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