Rechtsgrundlagen · Betriebsprüfung
Estland
maksu määramine hindamise teel — Steuerfestsetzung durch Schätzung
Befund im Überblick
- Nachvollziehbarkeit der Berechnung
- Vollständigkeit der Datenbasis
- Betriebsindividueller Maßstab
- Anforderungen an den Gegenbeweis
- Beweislast und ihre Umkehr
4× übertroffen · 1× erfüllt
Nachvollziehbarkeit der Berechnungübertroffen
Die Methoden der Schätzung und die verwendeten Beweismittel sind im Steuerbescheid anzugeben.
FundstelleMaksukorralduse seadus § 94 lg 2
Was wir leistenJeder Wert ist bis zum einzelnen Beleg rückführbar. Die Rechenkette lässt sich in beide Richtungen durchlaufen — vom Ergebnis zum Beleg und zurück.
Vollständigkeit der Datenbasisübertroffen
Geschätzt wird auf Grundlage der im Verfahren gesammelten Informationen, der Betriebskennzahlen und Kosten sowie Vergleichen mit ähnlichen Steuerfällen.
FundstelleMaksukorralduse seadus § 94 lg 2
Was wir leistenVollerhebung über alle Konten, Lieferanten und Produktgruppen. Eine Stichprobe kommt nicht zum Einsatz; 100 % ist die Obergrenze und methodisch nicht überbietbar.
Anforderungen an den Gegenbeweisübertroffen
Die Schätzung ist nur zulässig, wenn sich die Tatsachen mit keinem anderen Beweismittel feststellen lassen.
FundstelleMaksukorralduse seadus § 94 lg 1
Was wir leistenGeschlossenes System: Einkauf, Produktion, Massen, Stückzahlen, Absatzweg und Erlös stützen sich gegenseitig. Ein einzelner falscher Wert fällt an den übrigen auf.
Weitere Informationen — 2 Achsen
Betriebsindividueller Maßstabübertroffen
Neben den Kennzahlen des Steuerpflichtigen sind ausdrücklich Vergleiche mit anderen ähnlichen Steuerfällen zugelassen.
FundstelleMaksukorralduse seadus § 94 lg 2
Was wir leistenDie Kalkulation stützt sich auf die Rezeptur und die Mengen des geprüften Betriebs, nicht auf einen Branchendurchschnitt.
Beweislast und ihre Umkehrerfüllt
Geschätzt werden darf, wenn die schriftlichen Nachweise unvollständig, unzureichend oder unglaubwürdig sind, vernichtet wurden oder fehlen.
FundstelleMaksukorralduse seadus § 94 lg 1
Was wir leistenDie Beweislage wird so aufbereitet, dass die Umkehr der Last nachvollziehbar bleibt und der Gegenbeweis an der Berechnung ansetzt, nicht am Einwand.