Welche Länder verpflichten die Finanzbehörde, ihre Schätzungsmethode offenzulegen?
Sieben europäische Rechtsordnungen verpflichten die Finanzbehörde, die Methode ihrer Schätzung offenzulegen: Frankreich, Estland, Finnland, Belgien, Polen, Rumänien und Spanien. In diesen Ländern muss die Behörde nicht nur das Ergebnis mitteilen, sondern auch, wie sie dazu gekommen ist. In den übrigen der zweiunddreißig von uns erfassten Rechtsordnungen besteht diese Pflicht nicht oder nur eingeschränkt.
Warum die Frage entscheidend ist
Wer die Methode kennt, kann sie nachrechnen. Wer sie nicht kennt, streitet über eine Zahl, deren Zustandekommen er nicht kennt. Der Unterschied verändert die Ausgangslage einer Betriebsprüfung vollständig: In den sieben Ländern setzt eine Gegenrechnung an einem bereits offengelegten Rechenweg an — man streitet über eine bekannte Methode, nicht über eine unbekannte Zahl.
Die sieben Länder und ihre Fundstellen
| Land | Fundstelle | Was verlangt wird |
|---|---|---|
| Frankreich | Livre des procédures fiscales, Art. L. 76 | Die Grundlagen der Besteuerung und die Methoden ihrer Ermittlung sind mindestens dreißig Tage vor Erhebung mitzuteilen. |
| Estland | Maksukorralduse seadus, § 94 Abs. 2 | Die Methoden der Schätzung und die verwendeten Beweismittel sind im Steuerbescheid anzugeben. |
| Finnland | Laki verotusmenettelystä, 27 § | Dem Steuerpflichtigen sind die Vergleichsdaten aufzuzeigen. Ist das nicht möglich, ist der Grund dafür anzugeben. |
| Belgien | Code des impôts sur les revenus 1992, Art. 346 | Der Berichtigungsvorschlag muss alle Elemente nennen, auf die er sich stützt. |
| Polen | Ordynacja podatkowa, Art. 23 § 5 | Die Wahl der Schätzungsmethode ist zu begründen. |
| Rumänien | Cod de procedură fiscală, Art. 106 Abs. 3 | Im Festsetzungsakt sind die tatsächlichen Gründe, die Rechtsgrundlage und die Kriterien der Schätzung anzugeben. |
| Spanien | Ley 58/2003 General Tributaria, Art. 158 Abs. 1 | Der Prüfung ist ein informe razonado beizufügen über die Gründe, den Zustand der Buchführung, die Rechtfertigung der gewählten Mittel und die angestellten Berechnungen. |
Ein Land steht dazwischen
Die Slowakei verlangt nach § 49 Abs. 1 des Daňový poriadok ein Verzeichnis der Hilfsmittel im Protokoll — also die Quellen, aus denen geschätzt wurde, aber nicht den Rechenweg selbst.
Und wo die Pflicht ausdrücklich fehlt
Zwei Beispiele aus derselben Erhebung: Irland lässt nach Section 922 Abs. 2 des Taxes Consolidation Act 1997 die Schätzung to the best of his or her information and judgment genügen — ohne Katalog und ohne Offenlegung. Zypern stellt die Festsetzung nach dem Gesetz 4/1978 auf das Urteil des Direktors ab.
Was wir dazu beitragen
Wir haben die Voraussetzungen der Schätzung in zweiunddreißig europäischen Rechtsordnungen erfasst — je Land mit dem Rechtsbegriff in der Landessprache, der Anforderung und der Fundstelle. Wo die Methode offengelegt werden muss, rechnen wir sie nach. Wo sie es nicht muss, legen wir eine eigene Rechnung daneben, die vollständig offen liegt.
Die hier wiedergegebenen Rechtsvorschriften dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Für die Anwendung im Einzelfall ist die Rechtslage zum Verfahrenszeitpunkt durch eine im jeweiligen Land und Fachgebiet zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt zu prüfen.