Fiscalforensische Tatsachenfeststellung

Kassenprüfung

Befund oder Artefakt — der Unterschied entscheidet.

Ein großer Teil dessen, was in einer Kassenprüfung als Auffälligkeit erscheint, ist keine. Ein Kassensystem erzeugt im geordneten Betrieb Muster, die nach Manipulation aussehen und keine sind. Wer sie nicht als das erkennt, was sie sind, hält den Normalbetrieb für einen Befund — und verhandelt anschließend über eine Hinzuschätzung, für die es keinen Anlass gibt.

Warum die Trennung vor der Verteidigung kommt

Solange nicht feststeht, welche der zwanzig Auffälligkeiten echt sind, verteidigt man alle zwanzig — und damit auch die sechzehn, die sich von selbst erledigen. Das kostet Zeit, Glaubwürdigkeit und Verhandlungsspielraum. Umgekehrt gilt genauso: Ein echter Mangel wird nicht dadurch kleiner, dass man ihn bestreitet. Die erste Aufgabe ist, beides auseinanderzuhalten.

Was gilt

Die Fundstellen in dieser Tabelle sind deutsches Recht. Denselben Grundsatz kennen die meisten europäischen Rechtsordnungen — im Wortlaut und nach Land geordnet steht er im Register der Rechtsgrundlagen.

Rechtsgrundlagen: Deutschland
PunktRechtsgrundlageBedeutung
Der Grundsatz§ 158 Abs. 1 AOEine ordnungsmäßige Buchführung ist der Besteuerung zugrunde zu legen.
Die Schwelle§ 158 Abs. 2 Nr. 1 AONur soweit Anlass besteht, die sachliche Richtigkeit zu beanstanden.
Die technische Pflicht§ 146a Abs. 1 Sätze 1 bis 3 AOEinzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet — geschützt durch Sicherheitsmodul, Speichermedium und einheitliche digitale Schnittstelle.
Der Datenzugriff§ 147 Abs. 6 Satz 1 AOEinsicht, maschinelle Auswertung oder Übertragung nach den Vorgaben der Finanzbehörde.
Die Nachschau§ 146b Abs. 1 Satz 1 AOOhne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung.
Die Folge§ 162 Abs. 1 Satz 1 AOGeschätzt wird nur, soweit nicht ermittelt oder berechnet werden kann.

Was häufig als Mangel gilt und keiner ist

Lücken in fortlaufenden Nummernketten, Belege ohne Signatur, doppelt erscheinende Vorgänge, Zeitabweichungen zwischen Kasse und Sicherheitsmodul, Stornos in ungewöhnlicher Häufung. Jede dieser Erscheinungen kann ein Befund sein — und jede kann eine planmäßige Eigenschaft des Systems sein. Welche von beidem vorliegt, entscheidet sich an den Daten, nicht an der Kennzahl.

Vier Kassensysteme, vier Rechtsordnungen

Wir arbeiten in deutscher, österreichischer, italienischer und schweizerischer Kassentechnik. Das ist kein Zusatz, sondern Voraussetzung: Was in einem System ein Fehler ist, ist im anderen das vorgeschriebene Verhalten. Wer nur eines kennt, hält die Eigenheiten des anderen für Befunde.

Was wir dazu beitragen

Wir werten denselben Datenbestand aus, den die Prüfung hat, prüfen Vollständigkeit und Schlüssigkeit und trennen technische Eigenheiten von echten Befunden. Zu jedem Punkt legen wir Bewertung, Begründung und Empfehlung vor — auch dann, wenn eine Feststellung gegen Sie spricht.

Wenn der Prüfer die Kasse beanstandet

Wie eine Kassen-Nachschau abläuft

Die hier wiedergegebenen Rechtsvorschriften dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung.

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