Fiscalforensische Tatsachenfeststellung
Die Behörde schätzt. Wir rechnen.
Jede Rechtsordnung knüpft die Befugnis zu schätzen an dieselbe Bedingung: an einen Mangel. Fehlt der Mangel, fehlt die Befugnis. Wer über die Höhe einer Schätzung verhandelt, hat damit bereits eingeräumt, dass geschätzt werden durfte — wir setzen eine Stufe früher an. Von der Feststellung des Sachverhalts über die Rechnung bis zum Beweismittel, das der Nachprüfung standhält. In Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater und Ihren rechtlichen Vertretern.
Was die Behörde überhaupt darf
Bevor über eine Zahl gestritten wird, steht die Frage, ob überhaupt geschätzt werden durfte. Die Voraussetzungen dafür haben wir in zweiunddreißig Rechtsordnungen erfasst.
Rechtsgrundlagen in Europa →
01
Kontierung und Validierung
Nicht ob die Summe stimmt — ob der Vorgang am richtigen Ort steht.
Eine Buchhaltung kann bis auf den Cent abgestimmt und trotzdem angreifbar sein. Wir prüfen die Zuordnung: erwarteter gegen tatsächlichen Steuersatz je Konto, gemischte Sätze auf einem Konto, fehlende Sätze, die Gegenprobe der Einzelposten gegen jede Kontensumme. Geprüft wird der gesamte Kontenplan, nicht nur die für die Betriebsart üblichen Konten. Zu jeder Feststellung erhalten Sie vier Dinge: was wir gefunden haben, woher die Zahl stammt, wie die Gegenseite es sehen wird — und was zu tun ist.
Was bei der Zuordnung geprüft wird →
02
Kassenprüfung
Befund oder Artefakt — der Unterschied entscheidet.
Ein großer Teil dessen, was in einer Kassenprüfung als Auffälligkeit erscheint, ist keine: Ein Kassensystem erzeugt im geordneten Betrieb Muster, die nach Manipulation aussehen und keine sind. Wer sie nicht als das erkennt, was sie sind, hält den Normalbetrieb für einen Befund — und verhandelt anschließend über eine Hinzuschätzung, für die es keinen Anlass gibt. Wir prüfen Vollständigkeit und Schlüssigkeit der Kassendaten deutscher, österreichischer, italienischer und schweizerischer Systeme und trennen das eine vom anderen — mit Bewertung, Begründung und Empfehlung zu jedem Punkt.
Befund oder Artefakt — woran es sich trennt →
03
Kalkulationsvalidierung
Stimmt die Kalkulation mit der Warenwirtschaft überein?
Einkauf, Rezeptur, Produktion, Verkauf — und über die Warenwirtschaft zurück zum Anfang. Weichen die rechnerisch verbrauchten Mengen von den eingekauften ab, ist genau dort die Frage; decken sie sich, ist das eine unabhängige Bestätigung der erklärten Erlöse. Wir führen die Prüfung artikelweise durch und weisen aus, welcher Anteil des Sortiments erlösrelevant ist und welcher nicht.
Wie sich der Kreis schließt →
04
Abschreibungsanalyse
Die Sätze gegen die Verordnung, nicht gegen die Gewohnheit.
Wirtschaftsgüter, die seit Jahren im Anlagenverzeichnis stehen und nie abgeschrieben wurden. Sätze, die von Position zu Position schwanken. Sonderabschreibungen ohne die Rechtsgrundlage, auf die sie sich stützen. Ein Abschreibungsfonds, der zum Stichtag nicht aufgeht. Wir prüfen jede Position gegen die einschlägige Verordnung und stufen die Befunde nach Risiko ein — auch die, die zu Ihren Lasten gehen.
Was bei Abschreibungen geprüft wird →
05
Rekonstruktion fehlender Unterlagen
Wer genug Bedingungen kennt, muss nicht raten.
Unterlagen fehlen nicht immer, weil sie verloren gingen — oft wurden sie nie erhoben. Eine Kasse bucht Sammelbeträge ohne Aufschlüsselung, eine Preisliste ist nicht mehr auffindbar, ein Zeitraum liegt vor der Aufzeichnungspflicht. Wir schließen solche Lücken nicht durch Annahmen, sondern durch Bedingungen: Der Einkauf begrenzt, was hergestellt werden konnte. Die Rezeptur begrenzt, wie es sich aufteilt. Die Warenwirtschaft begrenzt, was übrig bleiben durfte. Kommen genug Bedingungen zusammen, bleibt nur eine Lösung — und die ist keine Schätzung, sondern die einzige, die alle Bedingungen erfüllt. Wo die Bedingungen nicht ausreichen, sagen wir das. Vorher.
Bedingungen statt Annahmen →
06
Rekonstruktion nach der amtlich veröffentlichten Methodik
Eine Kennzahl ist kein Urteil. Sie ist das Ergebnis einer Rechnung.
Finanzverwaltungen bewerten Betriebe zunehmend über Kennzahlen und entscheiden danach, wen sie prüfen. In Italien tun das die Indici Sintetici di Affidabilità fiscale (ISA, Zuverlässigkeitskennzahlen). Deren Methodik ist amtlich veröffentlicht — Formeln, Koeffiziententabellen und Zuordnungsmatrizen stehen als Anlage zum Ministerialdekret in der Gazzetta Ufficiale. Wir rechnen den Wert deshalb nicht nach dem, was wir vermuten, sondern nach der veröffentlichten Spezifikation — Zeile für Zeile aus den eigenen Konten. Was dabei niemand gegenprüft, sind die außerbuchhalterischen Angaben: Sitzplätze, Öffnungstage, Preise, Personaltage, einmal jährlich eingetragen. Wer die Eingaben prüft, prüft den Wert — ohne über einen einzigen Euro Umsatz zu streiten.
Warum die Grundlage die stärkere Aussage ist →
07
Dossier und Expertise
Ein Beweismittel, das man nachrechnen kann.
Ein Gutachten ist so viel wert, wie es sich überprüfen lässt. Wir erfassen jede Eingangsrechnung des Prüfungszeitraums — nicht eine Auswahl davon —, hinterlegen zu jedem Erzeugnis seine Rezeptur, rechnen daraus die tatsächlich hergestellte Menge und daraus den Verkauf. Jede Zahl führt auf einen Beleg zurück, jeder Rechenweg ist offengelegt. Das Gutachten bleibt dabei neutral: Es stellt Tatsachen fest und überlässt die Würdigung dem Gericht. Das Dossier darum herum ordnet Zeitlinien, Widersprüche und Handlungsoptionen für die Entscheidung. Beides in einem Band — das Beweismittel und die Strategie.
Was ein verwertbares Gutachten braucht →
08
Der Manipulationsvorwurf
Was technisch nicht geschehen konnte, ist nicht geschehen.
Zwischen einem Beleg und seiner nachträglichen Veränderung stehen in modernen Kassensystemen mehrere voneinander unabhängige Barrieren. Jede wirkt für sich; wer eine einzige Position unterschlagen will, muss alle zugleich überwinden. Wir stellen fest, welche davon im konkreten Fall gewirkt haben, und dokumentieren es in einer Form, die im Straf- oder Bußgeldverfahren Bestand hat. Das kehrt die Richtung des Beweises um: Nicht der Beschuldigte muss zeigen, dass er nichts verändert hat.
Wie sich die Richtung des Beweises dreht →
09
Die Expertise vor Gericht
Wir stehen für unsere Rechnung ein.
Wir legen die Rohdaten offen und dokumentieren die Rechenwege so, dass eine Nachrechnung ohne besondere Software möglich ist. Wir regen von uns aus an, das Ergebnis durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen überprüfen zu lassen — das tut niemand, der etwas zu verbergen hat. Und wir stehen für unser Gutachten in der mündlichen Verhandlung ein. Wir stellen Tatsachen fest; die Würdigung ist Sache des Gerichts, die Rechtsfolge Sache Ihrer Vertretung.
Wofür wir in der Verhandlung einstehen →
10
Deckungsbeitrag und Vollkosten
Der Rohgewinn sagt Ihnen nicht, ob Sie verdienen.
Ein Aufschlag von zweihundert Prozent klingt gesund. Er kennt aber nur den Wareneinsatz — nicht die Arbeitszeit, nicht die Geräte, nicht die Fläche. Deshalb steht in vielen Betrieben ausgerechnet der Verkaufsschlager mit dem höchsten Aufschlag am Ende im Minus. Wir rechnen je Erzeugnis: Deckungsbeitrag, Vollkosten, Handelsspanne und Aufschlag nebeneinander, getrennt nach internen und externen Kosten, zusammengefasst nach Sparte und Vertriebsweg. Preisänderungen mitten im Jahr werden als eigener Zeitabschnitt geführt statt überrollt. Es ist dieselbe Erhebung, aus der die forensische Vollkalkulation entsteht. Wer sie einmal hat, hat beides.
Warum der Verkaufsschlager im Minus stehen kann →
Wir treten an keine Stelle, die bereits besetzt ist.
Ihr Steuerberater führt die Buchhaltung, Ihre Rechtsvertretung führt das Verfahren. Wir stellen den Sachverhalt fest und rechnen — und geben das Ergebnis an beide weiter. Die steuerliche Beratung und die rechtliche Vertretung bleiben dort, wo sie hingehören; die Mandantenbeziehung ebenso.