Fiscalforensische Tatsachenfeststellung

Die Behörde schätzt. Wir rechnen.

Jede Rechtsordnung knüpft die Befugnis zu schätzen an dieselbe Bedingung: an einen Mangel. Fehlt der Mangel, fehlt die Befugnis. Wer über die Höhe einer Schätzung verhandelt, hat damit bereits eingeräumt, dass geschätzt werden durfte — wir setzen eine Stufe früher an. Von der Feststellung des Sachverhalts über die Rechnung bis zum Beweismittel, das der Nachprüfung standhält. In Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater und Ihren rechtlichen Vertretern.

Was die Behörde überhaupt darf

Bevor über eine Zahl gestritten wird, steht die Frage, ob überhaupt geschätzt werden durfte. Die Voraussetzungen dafür haben wir in zweiunddreißig Rechtsordnungen erfasst.

Rechtsgrundlagen in Europa

Was tatsächlich geschehen ist

Wie daraus eine Zahl wird

Was davon vor Gericht trägt

Was Sie sonst davon haben

Wir treten an keine Stelle, die bereits besetzt ist.

Ihr Steuerberater führt die Buchhaltung, Ihre Rechtsvertretung führt das Verfahren. Wir stellen den Sachverhalt fest und rechnen — und geben das Ergebnis an beide weiter. Die steuerliche Beratung und die rechtliche Vertretung bleiben dort, wo sie hingehören; die Mandantenbeziehung ebenso.

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