Wie kann man eine Schätzung des Finanzamts reduzieren?
Nicht durch Verhandeln über die Höhe, sondern indem man die Voraussetzung der Schätzung angreift. Das Finanzamt darf nur schätzen, soweit es die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann (§ 162 Abs. 1 AO). Wer zeigt, dass sie sich ermitteln lassen, nimmt der Schätzung nicht nur das Ergebnis, sondern die Grundlage. Wer dagegen über den Betrag verhandelt, hat schon eingeräumt, dass geschätzt werden durfte.
Konkret: die Reihenfolge
- Zuerst die Frist feststellen. Welche Frist läuft — Einspruch nach § 355 Abs. 1 Satz 1 AO, Präklusion nach § 79b Abs. 3 FGO? Alles Weitere ist gegenstandslos, wenn die Frist verstrichen ist.
- Dann die Befugnis prüfen, nicht die Höhe. Steht im Bericht ein festgestellter Mangel — und berührt er die sachliche Richtigkeit (§ 158 Abs. 2 Nr. 1 AO)? Ohne das gibt es keine Schätzungsbefugnis, über deren Höhe zu reden wäre.
- Den Umfang eingrenzen. Betrifft der Mangel den ganzen Betrieb oder einen Teil? Geschätzt wird nur, soweit sich die Grundlagen nicht ermitteln lassen (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AO) — nicht pauschal.
- Die Methode beim Namen nennen. Zeitreihenvergleich, Richtsatzsammlung, 30/70-Kalkulation: Jedes Verfahren hat eigene Voraussetzungen, und jede Voraussetzung ist ein eigener Ansatzpunkt.
- Die eigene Rechnung vollständig aufstellen. Nicht Stichprobe gegen Stichprobe — das verlagert den Streit nur. Vollständig heißt: der ganze Prüfungszeitraum, jede Zahl auf einen Beleg zurückführbar.
- Auch das Ungünstige aufnehmen. Was gegen Sie spricht, findet die Gegenseite ohnehin. Steht es in Ihrer eigenen Aufstellung, ist es ein Beleg für deren Sorgfalt; fehlt es, ist es ein Beleg gegen sie.
„Das Finanzamt schätzt zu hoch“ — warum das der falsche Einstieg ist
Die Höhe ist das Ergebnis, nicht die Ursache. Eine Schätzung entsteht aus zwei Bausteinen: einer Befugnis und einer Rechenmethode. Beide sind angreifbar, und beide sind wirksamer angreifbar als das Ergebnis. Solange der Streit über den Betrag geführt wird, bewegt man sich innerhalb der Rechnung des Finanzamts — und wer sich innerhalb einer fremden Rechnung bewegt, kann bestenfalls einen Nachlass erreichen.
Die Ansatzpunkte und ihre Fundstellen
Die Fundstellen in dieser Tabelle sind deutsches Recht. Denselben Grundsatz kennen die meisten europäischen Rechtsordnungen — im Wortlaut und nach Land geordnet steht er im Register der Rechtsgrundlagen.
| Ansatzpunkt | Deutsche Rechtsgrundlage | Was daraus folgt |
|---|---|---|
| Die Befugnis | § 158 Abs. 1 AO | Eine Buchführung, die den §§ 140 bis 148 AO entspricht, ist der Besteuerung zugrunde zu legen. Ohne festgestellten Mangel gibt es keine Schätzungsbefugnis. |
| Der Umfang | § 162 Abs. 1 Satz 1 AO | Geschätzt werden darf nur, soweit die Grundlagen nicht ermittelt oder berechnet werden können — nicht pauschal für den ganzen Betrieb, wenn nur ein Teil betroffen ist. |
| Die Methode | § 162 Abs. 1 Satz 2 AO | Es sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. Eine Hochrechnung aus wenigen Parametern lässt Umstände aus. |
| Die Amtsermittlung | § 88 Abs. 1 Satz 2 AO | Die Finanzbehörde hat auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen. Eine Prüfung, die nur Belastendes zusammenträgt, verfehlt den gesetzlichen Auftrag. |
| Der Gegenbeweis | § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO | Das Gericht entscheidet aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens. Was Sie vorlegen, gehört dazu — und darf nicht übergangen werden. |
| Die Frist | § 79b Abs. 3 FGO | Verspätet vorgebrachte Beweismittel können zurückgewiesen werden. Der Zeitplan entscheidet mit über das Ergebnis. |
Was praktisch wirkt
Am stärksten wirkt eine eigene, vollständige Rechnung. Sie erledigt beide Angriffspunkte auf einmal: Sie zeigt, dass sich die Grundlagen ermitteln lassen — womit die Befugnis nach § 162 Abs. 1 AO entfällt — und sie berücksichtigt alle Umstände, was die Methode der Behörde in aller Regel nicht tut. Wichtig dabei ist die Vollständigkeit: Eine Stichprobe gegen eine Stichprobe zu stellen, verlagert den Streit nur.
Und was selten wirkt
Der Hinweis, die Schätzung sei „zu hoch“, ohne Zahlenwerk. Der Verweis auf schlechte Geschäftsjahre ohne Beleg. Und der Versuch, sich auf einen Betrag zu einigen, bevor die Frage der Befugnis geklärt ist — denn damit ist sie stillschweigend eingeräumt.
Was wir dazu beitragen
Wir erfassen jede Eingangsrechnung des Prüfungszeitraums, hinterlegen zu jedem Erzeugnis seine Rezeptur und rechnen daraus die tatsächlich hergestellte und verkaufte Menge. Jede Zahl führt auf einen Beleg zurück, jeder Rechenweg wird offengelegt. Und wir sagen Ihnen zu Beginn, welche Frist läuft und was bis dahin erhoben werden kann.
Gemessen am schärfsten Maßstab Europas
Anforderungen an den Gegenbeweis — dieser Maßstab ist nicht überall gleich hoch. Am schärfsten fällt er dort aus, wo es heißt: Bei Umkehr der Beweislast muss der Steuerpflichtige NACHWEISEN, dass die Festsetzung unrichtig ist. Glaubhaftmachung genügt nicht (Algemene wet inzake rijksbelastingen, Art. 27e lid 1, Niederlande).
Die Rechnung ist vollständig statt stichprobenhaft, jede Zahl auf einen Beleg zurückführbar und im Ganzen nachrechenbar — sie behauptet nicht, sie weist nach.
In unserem Register ist diese Achse in 24 von 24 belegten Rechtsordnungen als übertroffen eingetragen. Die Einordnung stammt von uns und ist je Land mit Fundstelle nachlesbar — sie ist keine Bescheinigung eines Dritten.
Die hier wiedergegebenen Rechtsvorschriften dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Für die Anwendung im Einzelfall ist die Rechtslage zum Verfahrenszeitpunkt durch eine im jeweiligen Land und Fachgebiet zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt zu prüfen.