Fiscalforensische Tatsachenfeststellung

Dossier und Expertise

Ein Beweismittel, das man nachrechnen kann.

Ein Gutachten ist so viel wert, wie es sich überprüfen lässt. Nicht so viel, wie es behauptet, und nicht so viel, wie sein Verfasser wiegt. Wir erfassen jede Eingangsrechnung des Prüfungszeitraums — nicht eine Auswahl —, hinterlegen zu jedem Erzeugnis seine Rezeptur, rechnen daraus die tatsächlich hergestellte Menge und daraus den Verkauf. Jede Zahl führt auf einen Beleg zurück, jeder Rechenweg ist offengelegt.

Zwei Dokumente, zwei Aufgaben

Die Expertise stellt Tatsachen fest und überlässt die Würdigung dem Gericht. Sie ist bewusst neutral — ein Gutachten, das dem Gericht sagt, wie zu entscheiden sei, überschreitet seine Aufgabe und schwächt sich damit selbst. Das Dossier darum herum ordnet Zeitlinien, Widersprüche und Handlungsoptionen für die Entscheidung. Beides in einem Band — das Beweismittel und die Strategie, aber sauber getrennt.

Was ein verwertbares Gutachten braucht

Die Fundstellen in dieser Tabelle sind deutsches Recht. Denselben Grundsatz kennen die meisten europäischen Rechtsordnungen — im Wortlaut und nach Land geordnet steht er im Register der Rechtsgrundlagen.

Rechtsgrundlagen: Deutschland
EigenschaftWas sie bedeutetRechtlicher Anknüpfungspunkt
Vollständigkein Ausschnitt, sondern der gesamte Zeitraum§ 162 Abs. 1 Satz 2 AO — alle bedeutsamen Umstände
Rückführbarjede Zahl führt auf einen einzelnen Beleg§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO — das Gesamtergebnis des Verfahrens
Reproduzierbarein Dritter kommt zum selben Ergebnis§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO — das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen
Neutralauch, was gegen den Auftraggeber spricht§ 76 Abs. 1 Satz 3 FGO — Erklärungen vollständig und der Wahrheit gemäß
Rechtzeitigvor Ablauf der gesetzten Frist§ 79b Abs. 3 FGO und § 364b Abs. 2 AO — Präklusion
Ohne Spezialsoftware nachvollziehbarder Rechenweg ist offengelegtVoraussetzung dafür, dass ein gerichtlicher Sachverständiger es überhaupt prüfen kann

Qualifizierter Beteiligtenvortrag, nicht Sachverständigenbeweis

Ein von einer Partei beauftragtes Gutachten ist kein gerichtlicher Sachverständigenbeweis — Sachverständiger im Sinne des § 81 Abs. 1 Satz 2 FGO ist, wen das Gericht heranzieht. Es ist qualifizierter Beteiligtenvortrag: urkundlich belegter Sachvortrag. Das ist kein Nachteil. Substantiierter, mit Zahlen und Belegen unterlegter Vortrag setzt die Amtsermittlung nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO in Bewegung — und kann Anlass geben, einen eigenen Sachverständigen heranzuziehen.

Was ein Dossier nicht ist

Es ist keine Rechtsberatung und keine Vertretung. Wir stellen den Sachverhalt fest und rechnen; die rechtliche Würdigung und die Vertretung bleiben bei Ihrem Steuerberater und Ihren Rechtsvertretern. Ein Gutachten, das diese Grenze verwischt, wird im Verfahren zuerst daran angegriffen.

Was wir dazu beitragen

Wir liefern beides in einem Band: die Expertise als Beweismittel und das Dossier als Entscheidungsgrundlage. Die Rohdaten liegen offen, die Rechenwege sind so dokumentiert, dass eine Nachrechnung ohne besondere Software möglich ist.

Ob ein Privatgutachten vor dem Finanzgericht verwertbar ist

Welche Fristen dabei laufen

Die hier wiedergegebenen Rechtsvorschriften dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung.

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