Ist ein Privatgutachten vor dem Finanzgericht verwertbar?
Ja, aber nicht als gerichtlicher Sachverständigenbeweis. Sachverständiger im Sinne des § 81 Abs. 1 Satz 2 FGO ist, wen das Gericht selbst heranzieht. Ein von einem Beteiligten in Auftrag gegebenes Gutachten ist qualifizierter Beteiligtenvortrag — urkundlich belegter Sachvortrag. Es gehört damit zum Gesamtergebnis des Verfahrens, aus dem das Gericht nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO seine Überzeugung bildet, und darf nicht übergangen werden.
Warum das kein Nachteil ist
Beteiligtenvortrag klingt schwächer als Sachverständigenbeweis, wirkt in der Praxis aber häufig stärker. Das Gericht erforscht den Sachverhalt nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO von Amts wegen. Substantiierter, mit Zahlen und Belegen unterlegter Vortrag eines Beteiligten setzt diese Pflicht in Bewegung: Er zwingt das Gericht, sich mit den vorgetragenen Tatsachen auseinanderzusetzen — und kann Anlass geben, einen eigenen Sachverständigen heranzuziehen.
Die Einordnung
Die Fundstellen in dieser Tabelle sind deutsches Recht. Denselben Grundsatz kennen die meisten europäischen Rechtsordnungen — im Wortlaut und nach Land geordnet steht er im Register der Rechtsgrundlagen.
| Punkt | Rechtsgrundlage | Was daraus folgt |
|---|---|---|
| Wer Sachverständiger ist | § 81 Abs. 1 Satz 2 FGO | Das Gericht kann Sachverständige vernehmen — gemeint sind die vom Gericht herangezogenen. |
| Wozu es zählt | § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO | Das Gericht entscheidet aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens; der Vortrag gehört dazu. |
| Amtsermittlung | § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO | Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen; substantiierter Vortrag setzt das in Gang. |
| Mitwirkung | § 76 Abs. 1 Satz 3 FGO | Die Beteiligten haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben. |
| Die Frist bei Gericht | § 79b Abs. 3 FGO | Verspätet vorgebrachte Erklärungen und Beweismittel können zurückgewiesen werden. |
| Die Frist davor | § 364b Abs. 2 AO | Auch die Behörde kann eine Frist setzen, nach deren Ablauf Beweismittel unberücksichtigt bleiben können. |
Was ein solches Gutachten leisten muss
Damit es als qualifizierter Vortrag wirkt und nicht als Parteischrift gelesen wird, braucht es drei Eigenschaften: vollständig — kein Ausschnitt, sondern der gesamte Zeitraum; rückführbar — jede Zahl führt auf einen Beleg; reproduzierbar — ein Dritter kommt mit denselben Daten zum selben Ergebnis. Fehlt eine davon, ist es angreifbar, gleichgültig wie sorgfältig gerechnet wurde.
Und was es nicht leisten darf
Es darf nicht würdigen. Ein Gutachten, das dem Gericht sagt, wie zu entscheiden sei, überschreitet seine Aufgabe und schwächt sich damit selbst. Tatsachen festzustellen ist Sache des Gutachters, sie zu würdigen ist Sache des Gerichts — § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO sagt es ausdrücklich: nach der freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung.
Was wir dazu beitragen
Wir stellen Tatsachen fest und legen sie so vor, dass ein Dritter sie nachrechnen kann — vollständig, rückführbar, reproduzierbar. Auch Feststellungen, die gegen den Auftraggeber sprechen, stehen darin. Die Würdigung überlassen wir dem Gericht, die rechtliche Vertretung Ihrem Anwalt.
Gemessen am schärfsten Maßstab Europas
Gerichtliche Kontrolldichte — dieser Maßstab ist nicht überall gleich hoch. Belegt ist er für 6 Rechtsordnungen.
Wir schlagen selbst vor, das Ergebnis durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen prüfen zu lassen.
In unserem Register ist diese Achse in 6 von 6 belegten Rechtsordnungen als erfüllt eingetragen. Die Einordnung stammt von uns und ist je Land mit Fundstelle nachlesbar — sie ist keine Bescheinigung eines Dritten.
Die hier wiedergegebenen Rechtsvorschriften dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Für die Anwendung im Einzelfall ist die Rechtslage zum Verfahrenszeitpunkt durch eine im jeweiligen Land und Fachgebiet zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt zu prüfen.