Fiscalforensische Tatsachenfeststellung
Rekonstruktion fehlender Unterlagen
Wer genug Bedingungen kennt, muss nicht raten.
Unterlagen fehlen nicht immer, weil sie verloren gingen — oft wurden sie nie erhoben. Eine Kasse bucht Sammelbeträge ohne Aufschlüsselung, eine Preisliste ist nicht mehr auffindbar, ein Zeitraum liegt vor der Aufzeichnungspflicht. Für die Prüfung ist das dasselbe: eine Lücke. Für die Rechtsfolge nicht — denn nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AO wird nur geschätzt, soweit die Grundlagen sich nicht ermitteln oder berechnen lassen.
Bedingungen statt Annahmen
Eine Annahme sagt: So wird es wohl gewesen sein. Eine Bedingung sagt: Anders kann es nicht gewesen sein. Der Unterschied ist kein sprachlicher. Eine Annahme lässt sich durch eine andere Annahme ersetzen, und dann steht Aussage gegen Aussage. Eine Bedingung lässt sich nur widerlegen, indem man zeigt, dass die zugrunde liegende Tatsache falsch ist — und Tatsachen stehen auf Belegen.
Welche Bedingungen eine Lücke schließen
Die Fundstellen in dieser Tabelle sind deutsches Recht. Denselben Grundsatz kennen die meisten europäischen Rechtsordnungen — im Wortlaut und nach Land geordnet steht er im Register der Rechtsgrundlagen.
| Bedingung | Woraus sie folgt | Was sie begrenzt |
|---|---|---|
| Der Einkauf | Eingangsrechnungen mit Menge und Datum | Was höchstens hergestellt werden konnte. |
| Die Rezeptur | Die Rezepturen des Betriebs | Wie sich der Einsatz auf die Erzeugnisse aufteilen konnte. |
| Die Warenwirtschaft | Bestandsführung und Inventuren | Was am Ende übrig bleiben durfte. |
| Die Kapazität | Öffnungszeiten, Plätze, Geräte, Personal | Was in der Zeit überhaupt abgesetzt werden konnte. |
| Die Preise | Kassendaten, Karten, Preisänderungshistorie | Welcher Erlös je Einheit möglich war. |
| Der Rahmen | § 162 Abs. 1 Satz 2 AO | Alle Umstände, die für die Schätzung von Bedeutung sind — also auch die, die den Spielraum verengen. |
Wenn genug Bedingungen zusammenkommen, bleibt eine Lösung
Und die ist dann keine Schätzung, sondern die einzige Zahl, die alle Bedingungen erfüllt. Das ist der ganze Unterschied zwischen einer Rekonstruktion und einer Zuschätzung: Die eine ergibt sich, die andere wird angesetzt. Und was sich ergibt, muss nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AO nicht geschätzt werden.
Wo die Bedingungen nicht reichen
Dann sagen wir das. Vorher. Nicht jede Lücke lässt sich schließen — und ein Gutachten, das eine Lücke überspielt, hält der ersten ernsthaften Nachfrage nicht stand. Sie erfahren zu Beginn, was rekonstruierbar ist und was nicht, und entscheiden auf dieser Grundlage.
Was wir dazu beitragen
Wir erheben die vorhandenen Bedingungen vollständig, prüfen, welche Lösungen sie zulassen, und dokumentieren jeden Schritt so, dass er ohne besondere Software nachgerechnet werden kann. Wo eine Bedingung fehlt, steht das im Bericht — nicht im Kleingedruckten.
Die hier wiedergegebenen Rechtsvorschriften dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung.