Fiscalforensische Tatsachenfeststellung
Kalkulationsvalidierung
Stimmt die Kalkulation mit der Warenwirtschaft überein?
Einkauf, Rezeptur, Produktion, Verkauf — und über die Warenwirtschaft zurück zum Anfang. Weichen die rechnerisch verbrauchten Mengen von den eingekauften ab, ist genau dort die Frage. Decken sie sich, ist das eine unabhängige Bestätigung der erklärten Erlöse — und die ist im Verfahren mehr wert als jede Erklärung, warum eine Abweichung nicht schlimm sei.
Der Kreis ist der Beweis, nicht die einzelne Zahl
Eine Kalkulation, die nur vorwärts rechnet, lässt sich immer bestreiten: Jede Annahme darin ist angreifbar. Ein Kreis, der sich schließt, ist etwas anderes. Wenn Einkauf, Rezeptur, Produktion und Verkauf sich gegenseitig stützen, müsste ein Einwand gegen eine Größe zugleich die drei anderen erklären. Ein einzelner falscher Wert fällt aus den übrigen heraus.
Die vier Stufen und was sie belegen
| Stufe | Datenquelle | Was sie festlegt |
|---|---|---|
| Einkauf | Eingangsrechnungen mit Menge und Datum | Die Obergrenze dessen, was hergestellt werden konnte. |
| Rezeptur | Die Rezepturen des Betriebs | Wie sich der Einsatz auf die Erzeugnisse aufteilt. |
| Produktion | Herstellungs- und Verbrauchsdaten | Was tatsächlich entstanden ist. |
| Verkauf | Kassendaten und Erlöskonten | Was den Betrieb verlassen hat. |
| Warenwirtschaft | Bestandsführung, Inventuren | Was übrig bleiben durfte — und schließt den Kreis. |
| Erlösrelevanz | Artikelstamm | Welcher Anteil des Sortiments überhaupt Erlös erzeugt und welcher nicht. |
Artikelweise, nicht als Summe
Eine Prüfung auf Ebene der Warengruppen findet nur grobe Abweichungen. Wir führen die Prüfung artikelweise durch und weisen aus, welcher Anteil des Sortiments erlösrelevant ist und welcher nicht — Zutaten, die in andere Erzeugnisse eingehen, Verpackung, Betriebsbedarf. Genau diese Trennung fehlt in fast jeder behördlichen Verprobung, und genau sie verschiebt das Ergebnis.
Wenn der Kreis sich nicht schließt
Dann sagen wir das. Eine Abweichung, die wir nicht erklären können, wird nicht weggerechnet — sie wird benannt, beziffert und eingeordnet. Ein Gutachten, das immer aufgeht, ist keines.
Was wir dazu beitragen
Wir erfassen den vollständigen Wareneinsatz des Prüfungszeitraums — nicht eine Auswahl —, hinterlegen zu jedem Erzeugnis seine Rezeptur und führen den Nachweis über alle vier Stufen. Jede Zahl führt auf einen Beleg zurück, jeder Rechenweg ist so dokumentiert, dass ein Dritter ihn nachvollziehen kann.
Die hier wiedergegebenen Rechtsvorschriften dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung.