Fiscalforensische Tatsachenfeststellung
Der Manipulationsvorwurf
Was technisch nicht geschehen konnte, ist nicht geschehen.
Zwischen einem Beleg und seiner nachträglichen Veränderung stehen in modernen Kassensystemen mehrere voneinander unabhängige Barrieren. Jede wirkt für sich. Wer eine einzige Position unterschlagen wollte, müsste alle zugleich überwinden. Ob das im konkreten Fall überhaupt möglich war, ist keine Frage der Glaubwürdigkeit — es ist eine technische Feststellung, und technische Feststellungen lassen sich belegen.
Warum das die Richtung des Beweises verändert
Ein Manipulationsvorwurf stellt den Betrieb vor eine Aufgabe, die sich normalerweise nicht lösen lässt: zu zeigen, dass etwas nicht geschehen ist. Der technische Nachweis dreht das um. Steht fest, dass die Barrieren im Prüfungszeitraum gewirkt haben, dann ist die Frage nicht mehr, ob jemand etwas verändert hat — sondern wie es überhaupt hätte geschehen können. Diese Frage muss beantworten, wer den Vorwurf erhebt.
Woran sich der Nachweis messen lassen muss
Die Fundstellen in dieser Tabelle sind deutsches Recht. Denselben Grundsatz kennen die meisten europäischen Rechtsordnungen — im Wortlaut und nach Land geordnet steht er im Register der Rechtsgrundlagen.
| Punkt | Rechtsgrundlage | Bedeutung |
|---|---|---|
| Die technische Pflicht | § 146a Abs. 1 Sätze 1 bis 3 AO | Jeder Geschäftsvorfall einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet — geschützt durch Sicherheitsmodul, Speichermedium und einheitliche digitale Schnittstelle. |
| Der Grundsatz | § 158 Abs. 1 AO | Eine ordnungsmäßige Buchführung ist der Besteuerung zugrunde zu legen. |
| Die Schwelle | § 158 Abs. 2 Nr. 1 AO | Nur soweit Anlass besteht, die sachliche Richtigkeit zu beanstanden. |
| Auch das Günstige | § 88 Abs. 1 Satz 2 AO | Die Behörde hat auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen. |
| Vor Gericht | § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO | Entscheidung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens — ein technischer Nachweis gehört dazu. |
| Tschechien zum Vergleich | § 92 Abs. 5 lit. c daňového řádu | Dort steht ausdrücklich im Gesetz: Die Behörde beweist die Tatsachen, welche die Vollständigkeit der Aufzeichnungen widerlegen. |
Erst trennen, dann verteidigen
Ein großer Teil dessen, was wie eine Veränderung aussieht, ist das planmäßige Verhalten des Systems: Lücken in Nummernketten, doppelt erscheinende Vorgänge, Zeitabweichungen zwischen Kasse und Sicherheitsmodul, Stornos in Häufung. Solange nicht feststeht, welche der Auffälligkeiten echt sind, verteidigt man auch die, die sich von selbst erledigen — und verliert dabei Glaubwürdigkeit für die, auf die es ankommt.
Was wir nicht tun
Wir vertreten Sie nicht und beraten Sie nicht rechtlich. In einem Straf- oder Bußgeldverfahren gehört beides in die Hand eines Verteidigers, und die Verteidigungsstrategie entscheidet er, nicht wir. Wir stellen fest, was technisch möglich war und was nicht, und dokumentieren es in einer Form, die im Verfahren Bestand hat. Auch dann, wenn das Ergebnis gegen den Auftraggeber spricht.
Was wir dazu beitragen
Wir stellen fest, welche Sicherungen im konkreten Fall gewirkt haben, und dokumentieren es nachvollziehbar. Der Bericht ist so gebaut, dass ein gerichtlich bestellter Sachverständiger ihn ohne besondere Software nachprüfen kann — wir regen eine solche Überprüfung von uns aus an.
Die hier wiedergegebenen Rechtsvorschriften dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung.