Fiscalforensische Tatsachenfeststellung
Kontierung und Validierung
Nicht ob die Summe stimmt — ob der Vorgang am richtigen Ort steht.
Eine Buchhaltung kann bis auf den Cent abgestimmt und trotzdem angreifbar sein. Die Summe sagt nichts darüber, ob ein Vorgang auf dem richtigen Konto und mit dem richtigen Steuersatz erfasst wurde. Genau dort setzt eine Prüfung an — und genau dort entstehen die Feststellungen, die später niemand mehr erklären kann, weil die Belege im Archiv liegen und der Vorgang Jahre zurückliegt.
Formale Richtigkeit und sachliche Richtigkeit sind zweierlei
§ 158 Abs. 1 AO verlangt, dass die Buchführung den §§ 140 bis 148 AO entspricht — dann ist sie der Besteuerung zugrunde zu legen. Nach Absatz 2 gilt das nicht, soweit nach den Umständen des Einzelfalls Anlass besteht, die sachliche Richtigkeit zu beanstanden. Eine falsche Kontierung ist zunächst ein formaler Punkt. Ob sie die sachliche Richtigkeit berührt, entscheidet sich daran, ob sie das Ergebnis verschiebt — und das lässt sich rechnen, nicht behaupten.
Was geprüft wird
| Prüfpunkt | Woran es sich zeigt | Warum es zählt |
|---|---|---|
| Erwarteter gegen tatsächlichen Steuersatz | je Konto über den gesamten Zeitraum | Ein Konto, das systematisch vom erwarteten Satz abweicht, ist der erste Punkt jeder Umsatzsteuerprüfung. |
| Gemischte Sätze auf einem Konto | mehrere Steuersätze auf derselben Sachkontennummer | Häufigste Ursache für Feststellungen im Gastgewerbe — Ausser-Haus und im Haus laufen zusammen. |
| Fehlende Sätze | Buchungen ohne Steuerschlüssel | Sie erscheinen in keiner Summenprüfung und fallen erst im Datenzugriff auf. |
| Gegenprobe der Einzelposten | Summe der Einzelbuchungen gegen jede Kontensumme | Deckt Differenzen auf, die eine Saldenliste nicht zeigt. |
| Der gesamte Kontenplan | nicht nur die für die Betriebsart üblichen Konten | Feststellungen entstehen regelmäßig dort, wo niemand sie erwartet. |
| Zeitliche Zuordnung | Buchungsdatum gegen Leistungsdatum | Periodenverschiebungen wirken auf jede Verprobung, die auf Zeitreihen beruht. |
Vier Angaben zu jeder Feststellung
Ein Befund ohne Herkunft ist für ein Verfahren wertlos. Zu jedem Punkt erhalten Sie deshalb vier Dinge: was wir gefunden haben, woher die Zahl stammt, wie die Gegenseite es sehen wird — und was zu tun ist. Der dritte Punkt ist der, den die meisten Auswertungen weglassen, und der einzige, der vor einer Prüfung etwas nützt.
Auch das, was gegen Sie spricht
Eine Auswertung, die nur Entlastendes zeigt, ist im Verfahren wertlos: Die Gegenseite findet den Rest ohnehin, und dann steht die Glaubwürdigkeit der ganzen Arbeit in Frage. Wir schreiben auch die Feststellungen auf, die zu Ihren Lasten gehen — und sagen dazu, wie schwer sie wiegen.
Was wir dazu beitragen
Wir prüfen die Zuordnung über den gesamten Kontenplan und den gesamten Zeitraum, nicht in Stichproben. Jede Feststellung führt auf den einzelnen Beleg zurück, und jede ist nach Risiko eingestuft — damit Sie wissen, welche drei von vierzig Punkten tatsächlich zu klären sind.
Die hier wiedergegebenen Rechtsvorschriften dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung.