Betriebsprüfung
Eine Zuschätzung ist keine Behauptung. Sie ist eine Rechnung. Und jede Rechnung lässt sich nachrechnen.
Wir rechnen die Kalkulation der Finanzverwaltung nach — Verfahren für Verfahren, Position für Position — und stellen ihr eine qualifizierte fiscalforensische Vollkalkulation gegenüber: eine Berechnung, die jeden Wert bis zum einzelnen Beleg zurückführt. In Zusammenarbeit mit Ihren rechtlichen Vertretern und Ihrem Steuerberater.
Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Rechtsgrundlagen in Europa
Jede Rechtsordnung knüpft die Schätzungsbefugnis an eine
eigene Voraussetzung und nennt sie anders — Ermessensveranlagung in
der Schweiz und in Liechtenstein, taxation d’office in Frankreich
und Belgien, estimación indirecta in Spanien, skönsbeskattning
in Schweden, becslés in Ungarn. Wir arbeiten gegen die Norm des
Landes, in dem geprüft wird — nicht gegen eine allgemeine Vorstellung davon.
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01
Indikatoren
Die eigene Lage kennen, bevor ein anderer sie einschätzt.
Kennzahlenabgleich, Risikoprofil, summarische Risikoprüfung: Der Finanzverwaltung liegen Auswertungen vor, bevor der erste Kontakt erfolgt. Wir ermitteln, welche Indikatoren ein Betrieb auslöst, und beziffern sie. Wer seine eigenen Werte kennt, verhandelt nicht über eine fremde Zahl — er legt eine eigene vor.
Welche Werte einen Betrieb auffällig machen →
02
Rechtssichere Kassenführung
Die Kassenführung entscheidet, wer begründen muss.
Eine ordnungsmäßige Kassenführung ist der Besteuerung zugrunde zu legen — wer sie verwerfen will, trägt dafür die Begründung. Fehlt die Ordnungsmäßigkeit, öffnet sich der Weg zur Schätzung, und ein Formmangel wirkt auf die Höhe durch. Wir prüfen die Ordnungsmäßigkeit als Kette aus Einzelgliedern: Kassensturzfähigkeit, zählerischer Nachweis, Dokumentation von Trinkgeld, Entnahmen und Differenzen. Bruchstücke halten nicht.
Wenn der Prüfer die Kasse beanstandet →
03
Summarische Risikoprüfung
Schlechte Monate werden Fehlbeträge, gute werden Maßstab.
Das Verfahren verdichtet Betriebsdaten zu einer Kennzahl und vermischt dabei Statistik und Mittelwert: Unterdurchschnittliches wird als Fehlbetrag gewertet, Überdurchschnittliches zum Maßstab erhoben. Wir weisen diese Vermischung an den konkreten Zahlen des Betriebs nach und beziffern ihre Wirkung. Was dabei entsteht, ist kein Ergebnis des Betriebs, sondern eines der Methode.
Was die summarische Risikoprüfung ist →
04
Zeitreihenvergleich
Drei Varianten, drei Datengrundlagen, drei Ergebnisse.
Der Zeitreihenvergleich stellt Einkauf gegen Umsatz und macht aus betriebsüblicher Schwankung eine Auffälligkeit. Wir rechnen das Verfahren mit den Daten des Betriebs nach, prüfen die gewählte Variante auf ihre Voraussetzungen und legen offen, welches Ergebnis eine andere, ebenso zulässige Variante ergeben hätte. Damit wird die Wahl der Methode zum Gegenstand der Auseinandersetzung — nicht erst deren Ergebnis.
Wie sich ein Zeitreihenvergleich entkräften lässt →
05
Kalkulation 30/70
Aus einem Euro Fehler werden 3,33 Euro.
In der Gastronomie rechnet die Prüfung häufig allein die Getränkeseite und schließt über ein unterstelltes Verhältnis von 30 zu 70 auf die Speisen. Jeder Fehler in der Getränkekalkulation vervielfacht sich dabei mit dem Faktor 2,33. Wir prüfen die Nachkalkulation Position für Position — und begründen, warum ein Verhältnis, das nicht aus diesem Betrieb stammt, ihn auch nicht abbilden kann.
Warum sich jeder Fehler verdreifacht →
06
Richtsatzsammlung
Erst die Klasse, dann der Prozentsatz.
Ein Rohgewinnaufschlag lässt sich erst bewerten, wenn feststeht, in welcher Klasse der Betrieb überhaupt geführt wird. Wir ermitteln den tatsächlichen Aufschlag aus den Zahlen des Betriebs, stellen ihn der Sammlung gegenüber und begründen die Zuordnung. An die Stelle eines pauschalen Bestreitens tritt eine benannte Fundstelle — und die Auseinandersetzung beginnt dort, wo sie zu führen ist.
Ob sich eine Richtsatzschätzung angreifen lässt →
07
Italienische ISA
Eine Kennzahl aus Angaben, die niemand nachprüft.
Die Indici Sintetici di Affidabilità fiscale bewerten einen Betrieb jährlich auf einer Skala von 1 bis 10 und entscheiden mit darüber, wer geprüft wird. Sie speisen sich nicht nur aus der Buchhaltung, sondern auch aus außerbuchhalterischen Angaben — Sitzplätze, Öffnungstage, Preise, Personaltage —, die einmal jährlich eingetragen und von niemandem gegengeprüft werden. Wir rechnen den Wert aus den eigenen Konten nach, Angabe für Angabe. Wer die Eingaben prüft, prüft den Wert — ohne über einen einzigen Euro Umsatz zu streiten.
Wie sich der ISA-Wert nachrechnen lässt →
08
Fiscalforensische Vollkalkulation
Eine Relation von jedem eingekauften Gramm zu jedem deklarierten Cent.
Wer verarbeitet oder produziert, verwendet eine Zutat in vielen Erzeugnissen — und jedes Erzeugnis besteht aus vielen Zutaten. Die Prüfung rechnet, als führte jeder Einkauf zu genau einem Produkt. Die qualifizierte fiscalforensische Vollkalkulation bildet den tatsächlichen Weg ab: alle Konten, alle Lieferanten, alle Produktgruppen, keine Stichprobe — bis zum einzelnen Beleg rückführbar und damit im Einspruchs- und im finanzgerichtlichen Verfahren verwertbar. Die Prüfung rechnet eine Achse. Wir rechnen ein Netz.
Die Vollkalkulation im Einzelnen →
Wir treten an keine Stelle, die bereits besetzt ist.
Die Finanzbuchhaltung liefert der Prüfung Zahlen, die sich aus ihr ergeben, aber nicht in ihr enthalten sind: Mengen, Ausbeuten, Verbräuche, Verhältnisse. Diese Werte zu ermitteln, gehört zu keinem der beteiligten Berufsbilder — und genau dort setzen wir an. Der Steuerberater rechnet weiter ab, der Rechtsanwalt vertritt weiter; wir liefern die Berechnung, auf die sich beide stützen können.