Betriebsprüfung

Eine Zuschätzung ist keine Behauptung. Sie ist eine Rechnung. Und jede Rechnung lässt sich nachrechnen.

Wir rechnen die Kalkulation der Finanzverwaltung nach — Verfahren für Verfahren, Position für Position — und stellen ihr eine qualifizierte fiscalforensische Vollkalkulation gegenüber: eine Berechnung, die jeden Wert bis zum einzelnen Beleg zurückführt. In Zusammenarbeit mit Ihren rechtlichen Vertretern und Ihrem Steuerberater.

Erfüllung gesetzlicher Anforderungen

Rechtsgrundlagen in Europa

Jede Rechtsordnung knüpft die Schätzungsbefugnis an eine eigene Voraussetzung und nennt sie anders — Ermessensveranlagung in der Schweiz und in Liechtenstein, taxation d’office in Frankreich und Belgien, estimación indirecta in Spanien, skönsbeskattning in Schweden, becslés in Ungarn. Wir arbeiten gegen die Norm des Landes, in dem geprüft wird — nicht gegen eine allgemeine Vorstellung davon.

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Vor der Prüfung

Die Verfahren der Prüfung

Unsere Gegenrechnung

Wir treten an keine Stelle, die bereits besetzt ist.

Die Finanzbuchhaltung liefert der Prüfung Zahlen, die sich aus ihr ergeben, aber nicht in ihr enthalten sind: Mengen, Ausbeuten, Verbräuche, Verhältnisse. Diese Werte zu ermitteln, gehört zu keinem der beteiligten Berufsbilder — und genau dort setzen wir an. Der Steuerberater rechnet weiter ab, der Rechtsanwalt vertritt weiter; wir liefern die Berechnung, auf die sich beide stützen können.

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